Mitgliedsantrag - Wichtiges zur Mitgliedschaft bei EaS.
- Ich möchte im Verein EaS Mitglied werden.
- Mitglieder des Vereins können voll geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen werden, die seine Ziele unterstützt.
- Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
- Die Beitrittserklärung muss in schriftlicher Form erfolgen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
- Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
- Die Mitglieder bezahlen einen Monats- oder Jahresbeitrag. Die Beitragshöhe und weitere Details sind in der Beitragsordnung beschrieben.
Wichtiges zur Mitgliedschaft bei EaS.
- Mitglieder können durch schriftliche Kündigung aus dem Verein austreten. Es gilt eine dreimonatige Kündigungs-frist. Bis zu deren Ablauf sind die Beiträge zu bezahlen. Bezahlte Jahres-beiträge werden nicht zurückerstattet
- Die Mitgliedschaft im Verein endet automatisch auch durch Tod des Mitglieds oder bei juristischen Personen durch Auflösung und Löschung der juristischen Person.
- Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss.
- Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig.
- Eine schriftlich eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der über den Ausschluss entscheidenden Mitgliederversammlung zu verlesen.
- Eine eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der über den Ausschluss entscheidenden Mitgliederversammlung zu verlesen.
- Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam.
- Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Beitragsordnung
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 5,00, adäquat beträgt der Jahresbeitrag € 60,00
- Mitglieder mit Wohnsitz in Äthiopien oder Kenia oder anderen Ländern außerhalb des „Schengen-Raums“ wird freigestellt, ob sie einen Beitrag bezahlen wollen oder nicht.
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 3. Arbeitstag eines Monats für den laufenden Monat fällig.
- Wird der Mitgliedsbeitrag pro Jahr bezahlt, dann ist der Jahresbeitrag zum 3. Januar des Kalenderjahres fällig. Bei unterjährigem Eintritt ist zum Monat des Eintritts der anteilige Jahresbeitrag fällig. Z.B. Eintritt im Juli eines Jahres, dann beträgt der Jahresbeitrag Juli bis Dezember des Jahres 6 Monate = € 30,00.
- Die Mitglieder können den Beitrag überweisen bzw. bei Ihrer Bank dafür einen Dauerauftrag einrichten.
[Auf Wunsch des Mitglieds kann der Beitrag auch per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Dazu ist ein SEPA-Lastschriftmandat vom Mitglied zu erteilen. - Das SEPA-Lastschriftverfahren ist aktuell noch nicht möglich, das das Vereinskonto noch nicht die erforderliche Mindestlaufzeit erfüllt.] - Ende der Beitragspflicht: Wenn ein Mitglied aus dem Verein austreten möchte, dann gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bis zu deren Ablauf sind die Beiträge zu bezahlen. Bezahlte Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet.
- Mitglieder, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, wird der Beitrag gestundet. Ein Antrag auf Stundung muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Ein Rechtsanspruch auf Stundung der Beiträge besteht nicht.
Bitte sende deinen Mitgliedsantrag per E-Mail an: hannes.rieger@web.de
Es genügt eine formlose E-Mail mit Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse. Mit der Übersendung deiner personenbezogenen Daten nimmst du die Datenschutzerklärung von EaS zur Kenntnis und stimmst ihr zu.
Im Falle eines später möglichen und gewünschten Einzugs des monatlichen oder jährlichen Einzugs des Mitgliedsbeitrags, bitte angeben ob monatlich oder jährlich und die gültige IBAN.